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https://www.bibo-dresden.de/de/benutzung/hausordnung.php 30.11.2023 15:37:22 Uhr 19.03.2024 04:41:59 Uhr

Hausordnung

der Städtischen Bibliotheken Dresden

1. Rücksichtsvolles Verhalten

Jede Besucherin/jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Besucherinnen/Besucher nicht gestört oder behindert, Arbeitsabläufe nicht beeinträchtigt und Medien bzw. Einrichtungen nicht beschädigt werden.
Besucherinnen/Besucher haften für die von ihnen verursachten Schäden.

Das Fahren auf Inlineskates, Skateboards oder Rollern, die Handynutzung, der Einsatz von Tonabspielgeräten sowie das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist in den Räumen der Bibliothek verboten.

Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden, dürfen in die Räume der Bibliothek nicht mitgebracht werden.

Rauchen, Trinken und Essen ist nicht gestattet, sofern keine besonderen Plätze dafür ausgewiesen sind.

2. Abgabe von Behältnissen und sperrigen Gegenständen

Das Personal der Bibliothek kann verlangen, dass Taschen, Rucksäcke und Behältnisse jeder Art sowie sperrige Gegenstände in den dazu vorgesehenen Schließfächern eingeschlossen oder zur Aufbewahrung abgegeben werden.

In alle nicht eingeschlossenen mitgebrachten Behältnissen kann das Personal - auch ohne konkreten Diebstahlverdacht - Einblick nehmen.

Vor Verlassen der Bibliothek sind benutzte Schließfächer zu leeren und abgegebene Sachen abzuholen. Schlüssel dürfen beim Verlassen der Bibliothek nicht mitgenommen werden. Der Bibliothek steht das Recht zu, Schließfächer außerhalb der Öffnungszeiten zu öffnen und den Inhalt als Fundsache zu behandeln.

Die Bibliothek haftet für den Verlust oder die Beschädigung der in den Schließ­fächern deponierten, in der Bibliothek abgestellten oder abgegebenen Sachen nur bei Vorsatz. Für den Verlust von Geld und Wertsachen haftet die Bibliothek nicht.

3. Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen

Für Minderjährige sind die begleitenden Erwachsenen aufsichtspflichtig. Für Minderjährige ohne verantwortliche Begleitpersonen besteht keine Aufsichts­pflicht durch das Personal der Bibliothek. Eine Haftung bei Unfällen von Minderjährigen wird von der Bibliothek grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Minderjährigen an speziellen Programmen der Bibliothek teilnehmen.

4. Nutzung spezieller Dienste

Die Inanspruchnahme einiger Bibliotheksdienste ist an die Hinterlegung des Benutzerausweises gebunden. Für die Nutzung der Computer und sonstiger Geräte können vom Personal der Bibliothek maximale Benutzungszeiten festgesetzt werden.

5. Handlungen in fremdem Interesse

Die Verteilung oder Auslage von Werbematerial, das Fotografieren, Filmen oder Interviewen, der Vertrieb von Waren und Sammlungen sind in den Bibliotheks­räumen ohne ausdrückliche Zustimmung der Bibliotheksleiterin/des Bibliotheksleiters verboten.

6. Hausrecht

Das Hausrecht steht dem Direktor der Städtischen Bibliotheken Dresden zu. Es wird im Auftrag vom Bibliothekspersonal wahrgenommen. Weisungen des Bibliothekspersonals ist zu folgen. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können aus den Räumen der Bibliothek verwiesen werden. Bei schwerwiegenden Verstößen wird ein Hausverbot erteilt.

Dresden, 1. Juli 2015
Prof. Dr. Arend Flemming, Direktor