Landeshauptstadt Dresden - bibo.dresden.de https://www.bibo-dresden.de/de/benutzung/hausordnung.php 07.01.2025 16:06:17 Uhr 24.01.2025 08:06:42 Uhr |
Hausordnung
der Städtischen Bibliotheken Dresden
Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir freuen uns, Sie in den Städtischen Bibliotheken Dresden begrüßen zu dürfen. Sie sind hier in einem offenen Haus, das Begegnungen ermöglicht, von Toleranz und Respekt geprägt ist und Verständnis für die unterschiedlichsten Sichtweisen wecken soll. Hier sind Menschen jedweder Herkunft und jeden Alters willkommen. Gegenseitige Rücksichtnahme stellt sicher, dass sich alle Besucherinnen und Besucher wohlfühlen. Wir bitten Sie um die Einhaltung der in dieser Hausordnung festgelegten Regelungen.
wir freuen uns, Sie in den Städtischen Bibliotheken Dresden begrüßen zu dürfen. Sie sind hier in einem offenen Haus, das Begegnungen ermöglicht, von Toleranz und Respekt geprägt ist und Verständnis für die unterschiedlichsten Sichtweisen wecken soll. Hier sind Menschen jedweder Herkunft und jeden Alters willkommen. Gegenseitige Rücksichtnahme stellt sicher, dass sich alle Besucherinnen und Besucher wohlfühlen. Wir bitten Sie um die Einhaltung der in dieser Hausordnung festgelegten Regelungen.
1. Verhalten Sie sich so, dass Besucherinnen und Besucher sowie Arbeitsabläufe durch Sie nicht gestört oder behindert werden. Vermeiden Sie alles, was andere Menschen diskriminieren kann.
2. Sitz- und Arbeitsplätze sowie Bewegungsflächen stehen allen Besucherinnen und Besuchern zur Verfügung. Blockieren Sie sie nicht durch Zweckentfremdung wie zur Ablage von Gepäck, zum Schlafen oder zur Religionsausübung.
3. Behandeln Sie Medien, Geräte, frei zugängliche Anschlüsse wie Steckdosen und die Einrichtung sorgsam, Sie haften für von Ihnen verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen.
4. Trinken (außer Wasser aus wiederverschließbaren Behältnissen) oder essen Sie in den Bibliotheksräumen nicht, sofern dafür keine besonderen Plätze ausgewiesen sind. Der Konsum von Rauschmitteln einschließlich Alkohol und das Rauchen sind verboten.
5. Bringen Sie keine Waffen, keine anderen gefährlichen Gegenstände und keine Tiere (außer Assistenzhunde) mit in die Bibliotheksräume.
6. Fahren Sie nicht mit Skateboards, Rollschuhen oder Rollern durch die Bibliothek.
7. Hängen oder legen Sie ohne Zustimmung der Bibliotheksleitung keine Plakate oder Druckerzeugnisse aus, führen Sie keine Befragungen, Unterschriftensammlungen, Werbeaktionen, Verkäufe, Ton-, Film- und Fotoaufnahmen (außer private Personenfotos auf Wunsch der Fotografierten für deren persönlichen Gebrauch) durch.
8. Das Bibliothekspersonal kann verlangen, dass Sie mitgebrachte Behältnisse sowie sperrige Gegenstände in dafür vorgesehene Schließfächer einschließen oder zur Aufbewahrung abgeben. In nicht eingeschlossene Behältnisse kann das Personal Einsicht verlangen – auch ohne konkreten Diebstahlverdacht.
9. Leeren Sie Schließfächer, lassen Sie Schlüssel im Schließfachschloss stecken und holen Sie abgegebene Gegenstände ab, bevor Sie die Bibliothek verlassen. Nicht geleerte Schließfächer werden nach Schließung der Bibliothek geöffnet und zurückgelassene Gegenstände als Fundsachen behandelt. Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Schließfachinhalten, abgegebenen und sonstigen mitgebrachten Gegenständen.
10. Für Minderjährige sind Sorgeberechtigte oder begleitende Erwachsene aufsichtspflichtig. Eine Aufsichtspflicht durch das Personal und eine Haftung bei Unfällen von Minderjährigen wird von der Bibliothek grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Minderjährigen an speziellen Programmen der Bibliothek teilnehmen.
11. Ab 14 Jahren und mit gültigem Benutzerausweis können Sie/kannst Du einen Teil der Bibliotheken auch außerhalb der Servicezeit nutzen. Unter 14 Jahren ist das nur in Begleitung Erwachsener erlaubt. Während dieser Zeit erfolgt eine Videoüberwachung der Räumlichkeiten.
12. Die Inanspruchnahme einiger Bibliotheksdienste ist an die Hinterlegung des Benutzerausweises gebunden. Für die Nutzung bestimmter Räume, Plätze, Zugänge, Computer und Geräte können von der Bibliothek maximale Benutzungszeiten und weitere Einschränkungen festgesetzt werden.
Das Hausrecht steht der Direktorin der Städtischen Bibliotheken Dresden zu. Es wird im Auftrag vom Bibliothekspersonal wahrgenommen. Weisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Hausverweis, Hausverbot, Strafanzeige und einer Schadenersatzforderung geahndet werden.
Wenn Sie Hilfe benötigen, sprechen Sie uns an. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unseren Bibliotheken!
Dresden, 2. Januar 2025
Marit Kunis, Direktorin
Marit Kunis, Direktorin